Amtsgericht Dettelbach
Das Amtsgericht Dettelbach war ein von 1879 bis 1943 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz im unterfränkischen Dettelbach.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Jahre 1804 wurde mit der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Dettelbach errichtet. Von 1806 bis 1814 war es ein Landgericht im Großherzogtum Würzburg und kam dann zum Königreich Bayern.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde ein Amtsgericht zu Dettelbach errichtet, dessen Sprengel das Gebiet des vorherigen Landgerichtsbezirks Dettelbach umfasste und somit die Gemeinden Albertshofen, Bibergau, Brück, Dettelbach, Dipbach, Effeldorf, Euerfeld, Gerlachshausen, Hörblach, Mainsondheim, Mainstockheim, Münsterschwarzach, Neuses am Berg, Neusetz, Oberpleichfeld, Prosselsheim, Püssensheim, Schernau, Schnepfenbach, Schwarzenau und Stadtschwarzach enthielt.[1][2] Übergeordnete Instanzen waren das Landgericht Würzburg und das Oberlandesgericht Bamberg. Am 1. April 1926 wurde die Gemeinde Albertshofen dem Amtsgerichtsbezirk Kitzingen zugeteilt.[3]
Im Jahre 1943 wurde das Amtsgericht Dettelbach stillgelegt und sein Bezirk dem Amtsgericht Kitzingen zugewiesen.[4]
Das Gebäude wird zurzeit als Sitz der Stadtverwaltung Dettelbach genutzt.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 376)
- ↑ Landgericht Dettelbach. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1325–1328.
- ↑ Verordnung vom 5. März 1926 über die Änderung von Gerichtsgrenzen (GVBl. S. 231)
- ↑ Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 497 f.
Koordinaten: 49° 48′ 13,3″ N, 10° 9′ 53,1″ O